NICHT ALLES IST ERLAUBT

DAS RECHT AM EIGENEN BILD

Ihr amüsiert euch auf einer privaten Party. Es geht ganz schön hoch her. Und am nächsten Tag machen auf Facebook plötzlich Fotos die Runde, die dir peinlich sind. Du findest das nicht okay. Wie weiter? Was viele nicht wissen: Es ist nicht erlaubt, ungefragt private Bilder von anderen öffentlich zu machen. Es gilt nämlich das Recht am eigenen Bild, wie es Juristen ausdrücken. Du kannst dich also wehren, wenn jemand ungefragt Fotos von dir online stellt. Sprich die Person an oder such dir Hilfe, wenn du es nicht allein schaffst. Du kannst dich an die Jugendarbeit oder einen Erwachsenen wenden, dem du vertraust. Hast du gewusst, dass es auch strafbar ist, wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist und Bilder von dir selber mit sexuellem Inhalt machst und diese online stellst? Auch wenn du selber fotografiert hast: Diese Bilder gelten vor dem Gesetzgeber als verbotene Kinderpornografie. Dazu kommt, dass solche Fotos auch in falsche Hände geraten können – das kann auch für dich sehr unangenehm sein.

CYBERMOBBING

GANZ SCHÖN FIES, ODER?

Ein Missgeschick filmen und an Kolleginnen und Kollegen versenden. Miteinander tratschen und über andere lachen. Das kann online schnell ausser Kontrolle geraten. Und zwar dann, wenn Unwahrheiten und Peinlichkeiten über andere in Foren oder Chats verbreitet werden. Das ist unfair und für die Betroffenen sehr verletzend. Noch schlimmer und strafbar ist es, andere zu belästigen, ihnen weh zu tun, das Ganze zu filmen und über Netz und Handy zu verbreiten. Auch hier ist der Fall eindeutig: Du machst dich strafbar, wenn du mitmachst oder solche Bilder empfängst. Trau dich, Nein zu sagen, dem Opfer beizustehen und Hilfe zu organisieren von jemandem, der euch fachlich unterstützt!

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